Das Öffentlichkeitsrecht ist da für das Schuljahr 2020/21

07. Mai 2021

Mit 25. April 2021 wurde der Wahlnuss-Schule das Öffentlichkeitsrecht verliehen.
Damit dürfen nun rechtskräftige Zeugnisse erstellt werden und es entfällt die Notwendigkeit der Externistenprüfung bereits im Schuljahr 2020/21.

Um als Privatschule das Öffentlichkeitsrecht erhalten zu können, gilt es einige Bedingungen zu erfüllen. Das Statut und der Lehrplan der Schule muss zu allererst vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt werden. Weiters erfolgen mehrere Überprüfungen seitens der Kärntner Bildungsdirektion, bei denen auf verschiedenen Ebenen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für ein gleichwertige Vermittlung von Bildung gegeben sind. Dazu gehört beispielsweise die Gebäudeeignung und die Kompetenz des Teams. Daraufhin wird ein Gutachten und Empfehlungsschreiben seitens der Bildungsdirektion an das Bundesministerium geschrieben, wo schließlich über die Vergabe des Öffentlichkeitsrechts entschieden wird.

Fotograf: Florian Mori